TOWER Musikclub


Aufsichtsübertragung nach Abs.1 Nr.4 JuSchG

Grundsätzlich ist Einlass im TOWER erst ab 18 Jahren – Ausnahmen sind Konzerte. In seltenen Fällen finden bei uns aber Konzerte statt, die erst nach 24:00 enden. Folgende Dinge müssen erfüllt sein, damit du eine solche Veranstaltung besuchen kannst:

  1. Du benötigst die schriftliche Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten. In dieser Einwilligung muss stehen, das sie
    a) damit einverstanden sind, das du unsere Veranstaltung besuchen darfst und
    b) müssen sie die Aufsichtspflicht für den entsprechenden Abend an eine Person übertragen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat. Zusammen mit dieser Person darfst du dann die Veranstaltung besuchen. Einen Vordruck für ein entsprechendes Formular kann man hier herunterladen: Aufsichtsübertragung nach Abs.1 Nr.4 JuSchG

  2. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten.

  3. Musst du deinen Personalausweis bei dir haben.

  4. Benötigen wir eine Telefonnummer der Erziehungsberechtigten, damit wir dort gegebenenfalls nachfragen können und sie die Genehmigung bestätigen können. Sie sollten also auch entsprechend erreichbar sein.

Wenn diese Punkte gegeben sind – und nur dann – kannst du die Veranstaltung besuchen.


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